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Regierung

des Fürstentums Liechtenstein

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit Sitz in Vaduz ist das oberste Exekutivorgan des Landes und sowohl gegenüber dem Landtag als auch gegenüber dem Landesfürsten verantwortlich. Sie ist als Kollegialregierung konzipiert und besteht aus dem Regierungschef respektive der Regierungschefin sowie vier Regierungsrätinnen beziehungsweise -räten.

Die Regierungsmitglieder werden vom Landtag vorgeschlagen und vom Fürsten ernannt. Eine Legislaturperiode umfasst vier Jahre.

Grundsätzlich können alle Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, die für den Landtag wählbar sind, zum Regierungsmitglied ernannt werden. Dabei gilt: Die beiden liechtensteinischen Landschaften Oberland und Unterland müssen stets mit zwei Mitgliedern vertreten sein. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Regierungsmitglieder müssen jeweils aus der gleichen Landschaft stammen.

Die Regierung der aktuellen Legislaturperiode 2021 bis 2025 stellt eine Koalition der beiden Parteien Vaterländische Union (VU) und Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) dar. Regierungschef ist Daniel Risch (VU). Weitere Mitglieder sind Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni (FBP), Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter (VU), Regierungsrätin Dominique Hasler (VU) und Regierungsrat Manuel Frick (FBP).

Eine Koalitionsregierung entspricht in Liechtenstein der Regel. Seit 1938 gab es lediglich zwei Mandatsperioden, in denen eine Alleinregierung in der Verantwortung stand. Von 1997 bis 2001 stellte die VU sämtliche Regierungsmitglieder, von 2001 bis 2005 die FBP.

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit Sitz in Vaduz ist das oberste Exekutivorgan des Landes und sowohl gegenüber dem Landtag als auch gegenüber dem Landesfürsten verantwortlich. Sie ist als Kollegialregierung konzipiert und besteht aus dem Regierungschef respektive der Regierungschefin sowie vier Regierungsrätinnen beziehungsweise -räten.

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