- Bin ich von den Einschränkungen betroffen?
Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) gibt vor, dass in einem Radius von einem Kilometer um einen Fundort (Befallsherd) strenge Massnahmen und in einem Radius von sechs Kilometern um einen Fundort (Pufferzone) mittlere Massnahmen umzusetzen sind. Wenn Sie innerhalb eines dieser Radien leben, sind Sie von den entsprechenden Einschränkungen betroffen.
Auf der interaktiven Karte des Geodatenportals sind der Befallsherd und die Pufferzone entsprechend eingefärbt: Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung
- Warum ist das Nachbargrundstück anders betroffen als meins?
Die Radien von einem Kilometer und sechs Kilometern wurden auf dem Geoportal des Fürstentums Liechtenstein rund um die Fundorte festgelegt (Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung). Wenn eine Parzelle in einem der Radien liegt oder angeschnitten wird, gelten die Massnahmen für die gesamte Parzelle.
Uns ist bewusst, dass dies vor Ort zu Diskussionen führen kann. Das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft setzt damit jedoch die Vorgaben des EPSD um und stellt sicher, dass alle betroffenen Parzellen gleichbehandelt werden.
- Weshalb wurden die Fallen an den jeweiligen Orten aufgestellt?
Das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft überwacht seit einigen Jahren das Aufkommen des Japankäfers an Stellen, an denen ein Erstauftreten wahrscheinlich ist. Der Fokus liegt dabei auf Gebieten entlang von Verkehrsachsen. Aufgrund des Einzelfundes Anfang Juli 2026 in Buchs SG wurden weitere Fallen gemäss den Vorgaben des EPSD sowohl im Raum Buchs SG als auch in Liechtenstein aufgestellt und zweimal wöchentlich ausgewertet. Aufgrund der Funde ergibt sich der Befallsherd und die Pufferzone.
- Was ist das Ziel der Pufferzone?
Der Puffer ist eine Zone um einen Befallsherd, in der bislang noch keine Japankäfer nachgewiesen wurden. Er dient als Schutzgürtel um den Befallsherd. Die intensive Überwachung findet auch in der Pufferzone statt und einige Massnahmen sind auch im Puffer vorgeschrieben. Diese sollen verhindern, dass Eier oder Larven des Japankäfers unbemerkt mit Grüngut, Pflanzen oder Erde in noch nicht befallene Gebiete verschleppt werden.
- Warum dürfen Rasen und Grünflächen nicht mehr bewässert werden? Wie lange gilt diese Einschränkung?
Feuchte Wiesen und Rasen ziehen Japankäfer-Weibchen an, die dann ihre Eier darin ablegen. Die Larven finden in feuchten Böden ideale Bedingungen und entwickeln sich bis zum Käfer. Durch den Verzicht auf die Bewässerung werden die Bedingungen für die Vermehrung des Japankäfers verschlechtert.
Die Massnahme gilt während der Eiablagephase und somit bis Ende September.
- Bedeutet das Bewässerungsverbot, dass man im Garten gar nicht mehr giessen darf? Was ist mit Topfpflanzen?
Das Bewässerungsverbot gilt für Rasen- und Grünflächen (z.B. Rasen in Privatgärten, öffentlichen Parks und auf Sportplätzen). Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen, egal ob im Beet oder im Topf, ist weiterhin erlaubt. Auch das Giessen von Blumen- und Gemüsebeeten bleibt erlaubt.
- Wenn es regnet, wird mein Rasen auch nass. Weshalb darf ich dann meinen Rasen nicht bewässern?
Gelegentliche Regenfälle befeuchten den Boden nicht gleichermassen wie tägliches Rasenbewässern. Je nasser der Boden, desto lieber haben ihn die Japankäfer-Weibchen. Je regelmässiger der Rasen nass ist, desto besser können sich die Larven entwickeln und umso höher ist das Risiko der Ausbreitung.
- Die Ausbreitung des Käfers ist gar nicht zu stoppen. Weshalb also diese einschneidenden Massnahmen?
Im Tessin und in Italien hat sich der Japankäfer tatsächlich schon so weit ausgebreitet, dass er nicht mehr aufgehalten werden kann. Wichtig ist es, die Ausbreitung in Liechtenstein, in der Schweiz und in Europa so stark wie möglich zu verlangsamen. Das verschafft der Forschung wertvolle Zeit, um neue Lösungen gegen den Japankäfer zu finden.
Die Population im Raum Schaan/Buchs SG ist aktuell noch klein und auf ein kleines Gebiet begrenzt. Deshalb bestehen noch Chancen, sie mit entschiedenen und raschen Bekämpfungsmassnahmen tilgen zu können.Das Worst-Case-Szenario wäre, wenn sich in den nächsten Jahren mehrere Populationen auf der Alpennordseite etablieren und ausbreiten würden, während die Forschung noch keine effektiven Bekämpfungslösungen hat. Dann wären Liechtenstein und die Schweiz insbesondere in der Landwirtschaft mittelfristig von erheblichen Schäden durch den Japankäfer betroffen.
- Was ist die Konsequenz, wenn man sich nicht an die Auflagen hält? Wie wird das kontrolliert?
Wer den Massnahmen nicht Folge leistet, kann gestützt auf Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes über das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren (VStG, LGBI. 2025 Nr. 375) mit einer Busse bestraft werden (vgl. Allgemeinverfügung des Amtes für Wald, Natur und Landwirtschaft).
Kontrollen sind möglich. Wir zählen jedoch in erster Linie auf die Unterstützung und Kooperation der Bevölkerung. Wenn wir jetzt nicht handeln, werden im nächsten Frühling deutlich mehr Käfer schlüpfen und sich über die Wirtspflanzen hermachen. Das führt potenziell zu grossen Schäden – auch in Privatgärten.
- Was soll ich tun, wenn ich einen toten oder lebendigen Japankäfer finde?
Fangen Sie den Käfer ein, frieren Sie ihn ein und fotografieren Sie ihn. Das Foto ist für die Bestimmung sehr wichtig, da es viele einheimische Käfer gibt, die ähnlich aussehen wie der Japankäfer. Melden Sie den Fund beim Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft. (landwirtschaft@llv.li)
- Wie gross könnte der Schaden des Japankäfers sein?
Bisher war die Käferpopulation im Tessin noch zu klein, um Schäden zu verursachen, die Ertragseinbussen zur Folge hatten. Deshalb ist es noch schwierig abzuschätzen, wie gross die Schäden in der restlichen Schweiz und Liechtenstein sein könnten. In den USA, wo der Käfer anfangs des 20. Jahrhunderts eingeschleppt wurde, belaufen sich die Schäden auf mehrere 100 Millionen US-Dollar pro Jahr.
- Wie lange dauern die Massnahmen?
Die Massnahmen können erst vollständig aufgehoben werden, wenn drei Jahre lang keine Käfer mehr gefangen werden. Es ist denkbar, dass sich der Massnahmenkatalog je nach Befallsentwicklung anpasst.
Die einzelnen Massnahmen dauern unterschiedlich lang. Die Einschränkungen bezüglich der Verwendung von Kompost und des Umgangs mit Topfpflanzen gelten ganzjährig. Das Bewässerungsverbot und die Einschränkung bei der Entsorgung von Schnittgut gelten während der Flugphase des Käfers bis zum 30. September.
- Wie prüft das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft, ob die Massnahmen wirken?
Das Fallenmonitoring wird während der nächsten drei Jahre weitergeführt. Damit können Rückschlüsse auf die Entwicklung der Population gezogen werden.
- Welche Massnahmen werden im nächsten Jahr erforderlich sein? Was ist, wenn nächstes Jahr noch viel mehr Käfer schlüpfen? Wird dann auch Insektizid gespritzt?
Die Massnahmen werden je nach Befallssituation mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) definiert und falls notwendig neu verfügt. Der punktuelle Eingriff mit Insektiziden oder der Einsatz von Nematoden als weitere mögliche Bekämpfungsmethode kann eine notwendige Massnahme sein.
- Wie ist der Käfer in die Region gekommen?
Es wird eine Einschleppung über den Transitverkehr entlang der Autobahn (Nord-/Südachse) vermutet.
- Schweizer Kantone verfügten bei einem Befall andere Massnahmen. In Basel bspw. gibt es nur eine Empfehlung, den Rasen nicht zu wässern. Und in Bern werden Nematoden eingesetzt.
Das Amt für Wald, Natur und Landwirtschaft setzt jene Massnahmen um, die vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD) empfohlen und freigegeben werden. Ziel aller Massnahmen bleibt, die Ausbreitung des Japankäfers zu verhindern oder zumindest einzuschränken.