Was ist das VwbP?
Das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen wurde in Liechtenstein zur Umsetzung der europäischen Geldwäscherei-Richtlinien eingeführt. Zunächst trat 2019 das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlichen Eigentümer (VwEG) in Kraft, um die Vorgaben der 4. EU-Geldwäscherei-Richtlinie umzusetzen. Ziel ist es, die Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und damit zusammenhängenden Straftaten zu stärken.
Mit der 5. EU-Geldwäscherei-Richtlinie wurden die Anforderungen an das Verzeichnis erweitert. Dazu gehören insbesondere mehr Transparenz, zusätzliche Meldepflichten bei Unstimmigkeiten, erweiterte Einsichtsrechte sowie eine stärkere Aufsicht und Kontrolle. Zudem wurde die bisherige Unterscheidung zwischen den Begriffen „wirtschaftlicher Eigentümer“ und „wirtschaftlich berechtigte Person“ aufgehoben und an die Sorgfaltspflichtgesetzgebung angepasst.
Das heutige Verzeichnis enthält Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern und dient den zuständigen Behörden sowie bestimmten Verpflichteten als wichtiges Instrument zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Das Verzeichnis enthält Daten über die wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern. Als Rechtsträger gelten Gesellschaften, Stiftungen und Treuhänderschaften. Erfasst sind Name der Struktur sowie Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzstaat der wirtschaftlich berechtigten Personenen dieser Struktur.
Das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbPG) ist 2021 in Kraft getreten.