Was ist verboten, was erlaubt?

In Liechtenstein und der Region sind seit längerem keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen. Im Zusammenhang mit dem anhaltenden sonnigen und heissen Wetter herrscht deshalb sehr grosse Trockenheit. Als Folge davon gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Freien.

Verbotene Tätigkeiten:

  • Entzünden von Feuer im Freien
  • Entfachen jeglicher Holz- und Kohlegrills, Feuerschalen, Feuertonnen oder anderer Feuerstellen
  • Betrieb von benzinbetriebenen Kochgeräten
  • Rauchen im Wald
  • Wegwerfen von Raucherwaren und Zündhölzern im Freien
  • Anzünden von Kerzen im Freien
  • Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper, Vulkane oder bengalischer Zündhölzer
  • Entzünden von Höhenfeuern
  • Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks- oder Wunschlaternen

Mit Vorsicht erlaubt: 

  • Gas- und Elektrogrills dürfen ausserhalb von Wäldern mit ausreichend Bodenabstand auf einem festen, nicht brennbaren Untergrund und unter permanenter Aufsicht betrieben werden.
  • Cheminées, Pizzaöfen und Smoker dürfen nur auf Sitzplätzen und Terrassen sowie mit ausreichendem Abstand zu Wald und Wiesen betrieben werden.
  • Sämtliche gewerbliche Tätigkeiten und Bauarbeiten, die Funkenflug verursachen können, dürfen nur mit der gebotenen Vorsicht ausgeführt werden. Es muss immer geeignetes Löschmaterial vorhanden sein

Übersichtsflyer