Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 6. Oktober 2026, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung gestellten Fragen und angeregten Korrekturen betreffend die Abänderung des EWR-Zentralverwahrer-Durchführungsgesetzes (EWR-ZVDG) und des EWR-Leerverkaufsverordnung-Durchführungsgesetzes (EWR-LVDG) verabschiedet. Die Vorlage beinhaltet gezielte Anpassungen des bestehenden Rechtsrahmens, um die Rechtssicherheit, die Nachvollziehbarkeit und die Kohärenz des Finanzmarktrechts weiter zu stärken.
Das EWR-ZVDG und das EWR-LVDG regeln die Umsetzung einschlägiger EWR-rechtlicher Vorgaben im Bereich der Wertpapierabwicklung und der Marktaufsicht. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit und Integrität des Finanzplatzes Liechtenstein. Der Bericht und Antrag zu deren Abänderung wurde in der Landtagssitzung vom 3. September 2026 in erster Lesung behandelt.
Der Landtag begrüsste die Gesetzesvorlage, das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Mit der vorliegenden Stellungnahme werden formelle Unrichtigkeiten bereinigt. Darüber hinaus wird der Übertretungstatbestand nach Art. 6 Abs. 2 Bst. a Ziff. 1 Unterbst. dd EWR-ZVDG korrigiert. Die vorgesehenen Anpassungen dienen der präzisen und konsistenten Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens. Dadurch wird die klare Anwendung der Bestimmungen sichergestellt.
Das Inkrafttreten der Vorlage ist vom entsprechenden EWR-Übernahmebeschluss abhängig. Die zweite Lesung der Vorlage im Landtag ist für November 2026 vorgesehen.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über https://bua.regierung.li/BuA bezogen werden.