Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. August 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative der Abgeordneten Thomas Rehak, Marion Kindle-Kühnis, Erich Hasler, Achim Vogt, Martin Seger und Simon Schächle vom 12. Juni 2026 betreffend die Annahme von Zuwendungen und Sponsoring verabschiedet.

Ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags ist von Gesetzes wegen einer Vorprüfung durch die Regierung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.

Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Schluss, dass die von den Initianten vorgeschlagenen Regelungen als solche grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich erscheinen. Die vorgesehene rückwirkende Inkraftsetzung könnte jedoch verfassungsrechtlich problematisch sein, da sie bereits abgeschlossene Zuwendungs- oder Sponsoringakte erfasst.

Des Weiteren weist die Regierung in ihrer inhaltlichen Stellungnahme darauf hin, dass die gegenständliche parlamentarische Initiative verschiedene systematische, legistische und vollzugspraktische Fragen aufwirft und daher aus ihrer Sicht in dieser Form weder sachgerecht noch verhältnismässig erscheint. Zudem hält sie fest, dass bereits vor Einreichung der Initiative eine Überprüfung der bestehenden Regelung durch die Regierung angekündigt wurde.

Die legistische Prüfung der Vorlage wurde durchgeführt. Es waren am Gesetzestitel und am Ingress legistische Korrekturen vorzunehmen.