Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Juli 2026, den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) verabschiedet.
Die Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen. Die Arbeitgebenden werden verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Bei Arbeit auf Abruf ist festzulegen, in welchen Zeiträumen sich die Arbeitnehmenden für einen Abruf bereitzuhalten haben und bis wann ein Abruf spätestens erfolgen muss. Neue Beweislastregeln und Regeln zum Kündigungsschutz sollen dazu dienen, die Durchsetzung der neuen Ansprüche zu sichern.
Die Richtlinie trägt den jüngeren Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der Digitalisierung entstanden in den letzten Jahren neue Formen der Beschäftigung. Einige neue Arbeitsformen unterscheiden sich erheblich von herkömmlichen Arbeitsverhältnissen im Hinblick auf ihre Vorhersehbarkeit und führen so auf Seiten der Arbeitnehmenden zu Ungewissheit bezüglich der geltenden Rechte und des sozialen Schutzes. Angesichts dieser Entwicklungen sollen den Arbeitnehmenden neue Mindestrechte gewährt werden, die darauf abzielen, die Sicherheit und die Vorhersehbarkeit in Arbeitsverhältnissen zu verbessern.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt durch Anpassungen im Arbeitsvertragsrecht, das im § 1173a des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.