Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 12. Mai 2026, den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» zuhanden des Landtags verabschiedet.
Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen die formalen Voraussetzungen gemäss Volksrechtegesetz eingehalten werden. Die Regierung kommt zum Schluss, dass die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt und dass auch die weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.