Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024, den Bericht und Antrag zur Abänderung des Steueramtshilfegesetzes (SteAHG) sowie des Steueramtshilfegesetzes-USA (SteAHG-USA) verabschiedet.
Liechtenstein setzt sämtliche durch die OECD entwickelten globalen Standards der Transparenz und des Informationsaustausches in Steuersachen um. Dies trifft massgeblich auf die internationale Steueramtshilfe zu. Die Konformität mit internationalen Standards ist essentiell für den liechtensteinischen Finanzplatz und daher eine wichtige Grundlage der Finanzplatzstrategie. Zu den internationalen Standards gehört insbesondere die Amtshilfe im Steuerbereich nach den Vorgaben der OECD und des Global Forums on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum). Die effektive Umsetzung der Amtshilfe wird laufend durch das Global Forum überprüft. Es ist ein andauernder Prozess, um sicherzustellen, dass Liechtenstein effektive Amtshilfe im Steuerbereich leistet.
Mit der gegenständlichen Vorlage werden basierend auf Erfahrungen in der Amtshilfepraxis mehrere Anpassungen im Steueramtshilfegesetz und im Steueramtshilfegesetz-USA vorgeschlagen. Diese betreffen insbesondere eine klare Regelung des Verhältnisses der Amtshilfe zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben, die Auslegung des Spezialitätsprinzips nach dem geltenden internationalen Standard sowie die Information der betroffenen Personen. Darüber hinaus sollen Bestimmungen des SteAHG-USA, welche analog bereits im SteAHG enthalten sind, aufgehoben werden. Die entsprechenden Bestimmungen des SteAHG sollen für die Amtshilfe mit den USA subsidiär Anwendung finden.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li bezogen werden.