Die Regierung hat am Dienstag, 6. Februar 2024 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die restlichen Teile des 12. Sanktionspakets gegenüber Russland, welches die EU am 18. Dezember 2023 beschlossenen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 18. Dezember 2023 beschlossen, ein zwölftes Massnahmenpaket gegenüber Russland zu erlassen. Mit dem neuen Paket schärft und ergänzt die EU die bestehenden Sanktionen und schliesst weitere Schlupflöcher zur Umgehung der bestehenden EU-Sanktionen.
Mit dem autonomen Nachvollzug der verbleibenden Bestimmungen des zwölften EU-Sanktionspakets vom 18. Dezember 2023 übernimmt Liechtenstein eine Reihe von Massnahmen, die sich gegen die russische Wirtschaft richten. Zentrales Element ist dabei ein Verbot der Einfuhr, des Kaufs und der Verbringung von Diamanten aus Russland (einschliesslich Einfuhren über Drittstaaten und von Schmuckwaren). Es wurden auch 29 weitere Organisationen in die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen, aufgenommen. Weiter wurde die Liste der Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen, ausgeweitet und die Schweiz in die Liste der Partnerländer, die restriktive Massnahmen für die Einfuhr von Eisen und Stahl sowie Einfuhrkontrollmassnahmen anwenden, aufgenommen. Ebenfalls Teil des Pakets ist die Einführung weiterer Ausfuhrbeschränkungen für Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen, sowie Einfuhrbeschränkungen für Güter, mit denen Russland erhebliche Einnahmen generiert.
Gleichzeitig wurde eine Ausnahme von den Einfuhrverboten für persönliche Gegenstände, die keine erheblichen Bedenken hinsichtlich von Umgehungshandlungen mit sich bringen (z.B. persönliche Hygieneartikel) eingeführt, sowie Ausnahmeregelungen eingeführt, damit bereits gewährte Darlehen oder Kredite an im russischen Energiesektor tätige Organisationen weiterhin bedient werden können. Auch wurden gewisse spezifische Ausnahmeregelungen vom Verbot der Einfuhr von Rohöl und Erdölerzeugnissen aus Russland um ein Jahr verlängert und gleichzeitig Massnahmen zur Verbesserung der Durch- und Umsetzung der Preisobergrenze für russisches Rohöl oder Erdölerzeugnisse eingeführt. Betreffend Umgehungshandlungen über Krypto-Wallets wurden die bestehenden Massnahmen ebenfalls verschärft und die Dienstleistungsverbote auf Software für Unternehmensführung und Industriedesign und Fertigung ausgeweitet. Schliesslich wurde eine Verpflichtung für Exporteure eingeführt, Wiederausfuhren nach Russland für verschiedene Güterkategorien vertraglich zu verbieten und es wurden verschiedene bestehende Ausnahmeregelungen technisch angepasst.
Im Rahmen des zwölften Massnahmenpakets gegenüber Russland hat die EU auch neue Meldepflichten beschlossen. Geldtransaktionen über einem gewissen Schwellenwert von in der EU ansässigen Unternehmen, die von russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen oder juristischen Personen kontrolliert werden und in einen Drittstaat abfliessen, sind von der Meldepflicht umfasst. Die Arbeiten der liechtensteinischen Behörden zur Vorbereitung des autonomen Nachvollzugs dieser Massnahme laufen noch und sie ist deshalb nicht Teil der aktuellen Verordnungsanpassung.