Am Dienstag, 9. Mai überprüfte der UNO-Menschenrechtsrat in Genf die liechtensteinische Menschenrechtssituation. Dieser Überprüfung muss sich jeder der 193 UNO-Mitgliedsstaaten unterziehen. Liechtenstein erfuhr dabei viel Anerkennung für seine positive Menschenrechtsbilanz. Zugleich erhielt Liechtenstein Empfehlungen für Massnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der bereits gut ausgebauten Standards.
Vielzahl an Fachexpertinnen und -experten involviert
Liechtensteins Delegation wurde von Regierungsrätin Dominique Hasler angeleitet und setzte sich aus einer Vielzahl von Fachexpertinnen und -experten aus verschiedenen Stellen der Landesverwaltung zusammen. Tatkräftig unterstützt wurde die Delegation durch die liechtensteinische Mission an der UNO in Genf.
Grundlage für die Überprüfung Liechtensteins war der im Januar 2023 eingereichte Bericht zur nationalen Menschenrechtslage. Dieser gibt Auskunft zu den Fortschritten, die seit der letzten Überprüfung im Jahr 2018 erzielt wurden. Gleichzeitig zeigt er Handlungsbereiche für weitere Verbesserungen auf. In einem separaten Kapitel des Berichts werden Rückmeldungen der Zivilgesellschaft zur aktuellen Menschenrechtslage angeführt.
In ihrem Eingangsstatement unterstrich Regierungsrätin Hasler Liechtensteins Bemühungen zur Menschenrechtssituation in den letzten Jahren und nannte die Ratifizierung der Istanbul-Konvention sowie die Unterzeichnung der UNO-Behindertenrechtskonvention als bedeutende Schritte. Weiter verwies die Aussenministerin auf die liechtensteinische Bildungsstrategie und betonte insbesondere die wichtige Rolle der Berufslehre. Ebenfalls ging sie auf eine Reihe von Themen ein, in denen Liechtenstein in den letzten Jahren nennenswerte Fortschritte gemacht hat, sei es bei der Integration von Migrantinnen und Migranten, bei der Geschlechtergleichstellung sowie der Gewaltprävention.
Staatengemeinschaft würdigt liechtensteinische Menschenrechtsbilanz
Die anwesenden UNO-Staaten äusserten sich sehr positiv zum liechtensteinischen Länderbericht und würdigten die Anwesenheit der hochrangigen Delegation aus Liechtenstein. Die Fragen und Empfehlungen der Staatengemeinschaft fokussierten sich auf die Ratifikation zusätzlicher internationaler Menschenrechtsinstrumente, auf die Gleichstellung von Mann und Frau sowie auf die Weiterentwicklung von Chancengleichheit und Inklusion. Dominique Halser: «Menschenrechte sind keine Selbstverständlichkeit und durch die UPR-Überprüfung werden diese in jedem UNO-Mitgliedstaat gestärkt. Der UPR-Prozess setzt auch in Liechtenstein positive Impulse zur Weiterentwicklung der Menschenrechte unter der wichtigen Einbindung der Zivilgesellschaft.»
Der liechtensteinische Länderbericht ist auf der Homepage des Amts für Auswärtige Angelegenheiten www.aaa.llv.li unter der Rubrik „Publikationen und Berichte > Berichte > Menschenrechte allgemein“ digital verfügbar.