In den vergangenen zwei Wochen war eine deutliche Entspannung der Coronavirus-Fallzahlen in Liechtenstein zu verzeichnen. Trotz der Ausweitung der Tests auf Betriebe und Schulen fiel der 7-Tages-Durchschnitt auf aktuell durchschnittlich 2.4 Coronafälle pro Tag. Diese Entwicklung erlaubt per Montag, 24. Mai 2021 weitere Lockerungen der Massnahmen: Gastronomiebetriebe dürfen die Innenräume unter Auflagen wieder öffnen, Veranstaltungen mit Publikum dürfen neu mit 100 Personen in Innenräumen und mit 300 Personen im Freien stattfinden, wobei maximal die Hälfte der Plätze besetzt sein darf. Bei anderen öffentlichen Veranstaltungen gilt innen und aussen neu ein Maximum von 30 Personen. Private Veranstaltungen ohne Schutzkonzept sind nach wie vor mit bis zu zehn Personen zulässig.

Trotz der Öffnung der Aussengastronomie und weiteren vorsichtigen Öffnungsschritten per 26. April 2021 konnte in den vergangenen Wochen eine Entspannung der epidemiologischen Situation in Liechtenstein verzeichnet werden. Vor dem Hintergrund weiterer Fortschritte bei der Impfkampagne sowie zusätzlicher Testmöglichkeiten hat die Regierung am Dienstag zusätzliche Lockerungen der Massnahmen beschlossen. Unverändert bleibt aber die Empfehlung, in Alltagssituationen Abstand zu halten, Masken zu tragen und bei Sozialkontakten Vorsicht walten zu lassen. Auch die Obergrenze von zehn Personen im privaten Bereich bleibt aufgrund des erhöhten Risikos bei Treffen ohne Schutzkonzepte vorerst bestehen. Die Homeoffice-Empfehlung erhält die Regierung ebenfalls aufrecht.

Gastronomie in Innenräumen unter Auflagen möglich

Per kommendem Montag, 24. Mai darf die Gastronomie die Innenbereiche mit den gleichen Schutzmassnahmen wieder öffnen, wie sie bislang in den Aussenbereichen galten: Pro Tisch sind maximal sechs Personen erlaubt, zwischen den Tischen sind Abstände von 1,5m einzuhalten oder es müssen wirksame Abschrankungen angebracht werden, ausserdem dürfen Gästegruppen sich nicht mischen. Es gilt eine Sitzpflicht, und beim Verlassen des Platzes muss eine Maske getragen werden.

Erhöhte Obergrenzen für Veranstaltungen

Auch Veranstaltungen können ab Montag, 24. Mai 2021 in grösserem Rahmen als bisher stattfinden. Im Publikum sind neu bis zu 100 Personen in Innenräumen und bis zu 300 Personen im Aussenbereich erlaubt. Die maximale Auslastung wird auf die Hälfte der vorhandenen Plätze erhöht. Andere öffentliche Veranstaltungen können sowohl innen als auch aussen mit bis zu 30 Personen durchgeführt werden. Damit im Amateurbereich wieder sportliche Wettkämpfe stattfinden können, gilt für Mannschaftssportarten nationaler und regionaler Ligen neu eine Gruppengrösse von 50 Personen pro Veranstaltung. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Komplett aufgehoben werden die Obergrenzen für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Weiterhin muss aber jede Person eine Gesichtsmaske tragen, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welcher der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.

Arbeiten für europaweit anerkanntes Impfzertifikat laufen

Es ist geplant, dass neben dem physischen Impfnachweis das digitale grüne Zertifikat zum Nachweis einer überstandenen Covid-19-Erkrankung, eines negativen Tests oder einer Impfung zeitgleich mit der EU im EWR übernommen wird. Ziel ist, dass nationale Nachweise damit europaweit anerkannt werden. Liechtenstein arbeitet derzeit an einer eigenen Lösung für das Impfzertifikat, das vor allem für Reisen von zentraler Bedeutung sein wird. Es ist vorgesehen, dass die liechtensteinische Lösung bis zum Beginn der Reisesaison implementiert ist. Bereits jetzt ist klar, dass deren Umsetzung über die digitale Identität eID.li erfolgen soll. Die Nutzung von eID.li erfordert das Herunterladen einer App sowie eine physische Registrierung beim Ausländer- und Passamt in Vaduz. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten, sofern die App auf dem Smartphone vorinstalliert wurde. Weitere Informationen dazu sind auf eid.li  erhältlich.

In den kommenden Tagen wird das Ausländer- und Passamt direkt beim Impfzentrum eine zusätzliche Registrierungsstelle für die eID.li in Betrieb nehmen. Personen, die einen Impftermin haben, können die Registrierung der eID.li nach der Impfung direkt dort vornehmen.

Weitere Fortschritte bei der Impfkampagne

Aktuell haben sich über 14’000 Personen über das Online-Anmeldetool für eine Impfung angemeldet, knapp 7’500 haben mittlerweile einen Impftermin erhalten. Bislang haben rund 10’500 Personen in Liechtenstein eine erste Impfdosis erhalten, gut 6’300 Personen sind vollständig geimpft. Alle online zur Impfung angemeldeten Personen werden in einer Warteliste geführt. Abhängig von der Liefersituation der Impfstoffe werden laufend Impftermine freigegeben. Die Terminvergabe erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung. Die Regierung ruft alle Einwohnerinnen und Einwohner Liechtensteins über 18 Jahre auf, sich online auf impfung.li zu registrieren.

Breite Teilnahme an Betriebs- und Schultests

Neben der Umsetzung von Schutzkonzepten und der unveränderten Einhaltung der Abstandsregeln ist das breite Testen ein wichtiger Faktor, um die Fallzahlen weiterhin tief zu halten. Dafür hat die Regierung in den vergangenen Wochen Testprogramme für Unternehmen und Schulen aufgesetzt. An den Betriebstests beteiligen sich mittlerweile über 4’700 Personen aus 90 Unternehmen, im Rahmen der Schultests lassen sich wöchentlich fast 3’200 Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie Mitglieder des Schulpersonals auf Covid-19 testen. Eine Anmeldung für die Testprogramme für Betriebe, Mitarbeitende sowie Schülerinnen und Schüler ist jederzeit möglich, Informationen dazu sind auf hebensorg.li verfügbar. Eine breite Teilnahme trägt dazu bei, die Corona-Fallzahlen niedrig zu halten. Die Teilnahme an den Programmen ist mit niedrigem Aufwand verbunden, die Verwendung der Spucktests ist gesundheitlich völlig unbedenklich.

Zusätzliche Unterstützung für Restaurants und Hotels

Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass die gesprochenen Härtefall-Zuschüsse für die besonders betroffenen Wirtschaftsbranchen teilweise nicht ausreichend sind. Dies gilt vor allem für die Gastronomie und Hotellerie, für die es aufgrund der behördlichen Einschränkungen seit Ende Jahr 2020 kaum Umsatzmöglichkeiten gab. Durch die inzwischen über mehrere Monate andauernde Schliessung der Betriebe oder fehlende Gäste treten zunehmend Liquiditätsengpässe und existentielle Schwierigkeiten auf. Die Obergrenze für die Wirtschaftshilfen (Härtefall-Zuschuss, HFZ) wird daher rückwirkend auf den 1. Januar 2021 von 60 auf 65 Prozent des Umsatzrückgangs angehoben. Sollten einzelne Betriebe darüber hinaus Unterstützung benötigen, steht ihnen wie bisher das Unterstützungsangebot der Gemeinden zur Verfügung. Die Regierung hatte bereits vor drei Wochen die Verlängerung des HFZ bis ins dritte Quartal 2021 beschlossen. Auch der Bezug von Corona-bedingter Kurzarbeitsentschädigung soll bis Ende September 2021 verlängert werden. Damit soll den betroffenen Unternehmen mit dem Ziel des Erhalts von Arbeitsplätzen Planungssicherheit gegeben werden. Sämtliche Informationen und Unterlagen zu den Unterstützungsleistungen des Landes sind auf corona.avw.li verfügbar.

Keine Vorsteuerkürzungen bei der Mehrwertsteuer aufgrund Covid-19-Beiträgen

Aufgrund der ausserordentlichen Situation hat die Steuerverwaltung, im Einklang mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung, ihre Praxis bezüglich der Vorsteuerkürzung aufgrund von Covid-19-Beiträgen neu festgelegt. Damit müssen steuerpflichtige Personen bei Erhalt von Covid-19-Beiträgen der öffentlichen Hand, die seit dem 1. März 2020 ausgerichtet worden sind, keine Vorsteuerkürzung vornehmen. Wurden Vorsteuerkürzungen infolge Erhalts von Covid-19-Beiträgen bereits vorgenommen, können diese mittels einer Korrekturabrechnung oder im Formular Jahresabstimmung rückgängig gemacht werden.

Weitere Lockerungen

Die beschlossenen Öffnungsschritte treten am Montag, 24. Mai 2021 in Kraft. Der nächste Entscheid der Regierung betreffend die weiteren Massnahmen wird voraussichtlich am 15. Juni 2021 erfolgen. Bis dahin wird die Regierung die epidemiologische Entwicklung im Detail beobachten. Sollte sich die epidemiologische Lage deutlich verschlechtern, würde eine Neubeurteilung der Lage vorgenommen.