Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus hat sich am Montag, 16. März die gesamte Regierung erneut an die liechtensteinische Bevölkerung gerichtet. Die Regierung setzt alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Ab Dienstag werden daher Veranstaltungen äusserst restriktiv gehandhabt, der Betrieb von Restaurants und Bars wird komplett untersagt und alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden eingestellt.

In Liechtenstein wurden bislang insgesamt zwölf Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Aufgrund der Entwicklungen in den Nachbarstaaten ist auch in Liechtenstein in den nächsten Tagen von einem starken Anstieg der Fallzahlen auszugehen. Die Regierung setzt alles daran, um eine Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Daher werden die bereits bestehenden Massnahmen erneut verschärft und neue Massnahmen ergriffen.

Veranstaltungen werden auf ein Minimum reduziert

Die Regierung hat heute beschlossen, alle Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen zu untersagen. Diese Massnahme gilt für alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen. Dazu zählen auch alle religiösen Treffen wie Gottesdienste. Bestattungen sind im engsten Familienkreis zugelassen.

Generell eingestellt werden Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe. Dazu gehören insbesondere alle öffentlichen und privaten Museen, Bibliotheken, Kurse und Weiterbildungen, Casinos und Spielsalons, Sportzentren, Sportstätten, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Jugendzentren, Hallenbäder sowie die Bergbahnen Malbun.

Schliessung von Restaurants und Bars

Nachdem über das Wochenende die maximale Belegung in Restaurants, Bars, Diskotheken und Nachtclubs auf 50 Personen beschränkt wurde, werden diese Betriebe ab Dienstag komplett geschlossen. Ausgenommen sind Betriebskantinen, Take-Aways und Mahlzeitenlieferungen von Restaurants, Pizzakurieren und dergleichen.

Massnahmen bei der Kinderbetreuung beachten

Die Regierung hat bereits beschlossen, dass alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie ausserhäusliche Kinderbetreuungseinrichtungen und Spielgruppen geschlossen werden. Diese Massnahme gilt bereits ab heute Montag, 16. März 2020, bis zu den Osterferien. In zwingenden Fällen wird bis einschliesslich Freitag, 20. März 2020, in Kitas, Kindergärten und Primarschulen ein Überbrückungsangebot geschaffen. Erfreulicherweise bilden sich jetzt spontan Gruppen von Personen, die Kinderhütedienste organisieren wollen. Bei der Ausgestaltung dieser Angebote ist auf möglichst kleine Gruppengrössen zu achten, damit der Zweck der Schliessung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, nämlich die Minimierung von Ansteckungen, weiter verfolgt werden kann.

Massnahmenpaket zur Unterstützung der Wirtschaft

Die Regierung hat heute eine Task Force unter Leitung des Wirtschaftsministeriums eingesetzt, die dabei ist, ein Massnahmenpaket zur raschen Unterstützung der Wirtschaft aufgrund der Folgen der Coronavirus-Pandemie in Höhe von CHF 100 Mio. zu definieren. Das Paket soll in dieser Woche definiert und dem Landtag vorgelegt werden. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und schnelle Hilfe für Unternehmen anbieten zu können. Über erste Ergebnisse werden die Wirtschaftsverbände morgen Dienstag informiert.

Informationen zu den Grenzkontrollen Österreichs

Österreich hat an den Grenzen zu Liechtenstein Grenzkontrollen eingeführt. Ab Mittwoch, 18. März 2020, bleiben die Grenzübergänge nach Österreich in Schellenberg und Mauren gesperrt. Die Grenzübergänge Ruggell und Schaanwald hingegen bleiben rund um die Uhr für den Pendler- und Warenverkehr geöffnet. Das bedeutet, dass der Güterverkehr und der gewerbliche Verkehr (Ausnahme: Personenbeförderung), der Pendler-Berufsverkehr, für Einsatzkräfte und für die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp möglich sind. Für alle anderen Fälle gilt die Verpflichtung zum Beibringen eines Gesundheitszeugnisses mit molekularbiologischen Test in deutscher, englischer, italienischer oder französischer Sprache, welches nicht älter als vier Tage sein darf. Sollte ein solches Zeugnis nicht vorliegen, wird die Einreise verweigert. Österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich wird jedenfalls die Einreise erlaubt, wobei sich diese zu einer 14-tägigen Heimquarantäne verpflichten müssen.

Ältere Menschen sollten zuhause bleiben

Eine Ansteckung hat bei den meisten Menschen milde Symptome zur Folge. Für ältere Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen kann das Virus aber lebensgefährlich sein. Die Regierung empfiehlt daher Personen ab 65 Jahren sowie Personen mit Vorerkrankungen dringendst, die sozialen Kontakte auf das absolute Minimun zu beschränken und wenn immer möglich zu Hause zu bleiben. Kontakte mit Personen, die Erkältungssymptome zeigen, sind zu vermeiden. Ebenfalls ruft die Regierung Angehörige beim Umgang mit älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zu grösster Vorsicht auf.

Hygienemassnahmen sind für alle ein Muss

Eine strikte Einhaltung der Hygieneregeln ist nach wie vor die beste Massnahme gegen eine mögliche Ansteckung bei den nicht vermeidbaren Sozialkontakten. Die Hände sind gründlich mit Seife zu waschen, Händeschütteln und Begrüssungsküsse sind zu vermeiden und es ist nur in ein Taschentuch oder in die Armbeuge zu husten oder zu niesen. Personen, die unter Fieber und Husten leiden, sollten zu Hause bleiben.

Reisen vermeiden

Die Regierung rät, Reisen nur zu unternehmen, wenn diese zwingend notwendig sind. Es ist zu erwarten, dass es weiterhin zu Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften in anderen Ländern teilweise ohne Vorankündigung kommt, dementsprechend ist mit weiteren Beschränkungen der Reisetätigkeit zu rechnen. Allen Personen, die sich derzeit im Ausland aufhalten, wird zu einer möglichst raschen Rückkehr nach Liechtenstein geraten.

Appell an die Bevölkerung

Die Regierung appelliert an alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landes, die Massnahmen der Regierung mit gesundem Menschenverstand und grösster Disziplin umzusetzen. Im Zweifelsfall soll das Vorsichtsprinzip zur Anwendung gelangen.

Die Regierung ist sich der Tatsache bewusst, dass einige dieser Massnahmen einschneidende Konsequenzen haben. Es ist aber eine Frage der Solidarität mit der älteren Generation und den Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, dass wir uns alle zusammenraufen und miteinander die vor uns liegenden Aufgaben bewältigen.

Was ist ein Verdachtsfall?

- Symptome einer akuten Erkrankung der Atemwege (z.B. Husten oder Atemnot)
und/oder
- Fieber von mindestens 38°C

 Was ist bei einem Verdachtsfall zu tun?

Bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Wenn Sie das Gefühl haben, dass aufgrund der Stärke der Symptome ein Arztbesuch notwendig ist, melden Sie sich telefonisch beim
Landesspital: +423 235 45 32.

Begeben Sie sich nicht in eine Arztpraxis, wenn Sie nicht dazu aufgefordert werden.