Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 17. März 2026, eine Abänderung der Luftreinhalteverordnung (LRV, LGBI. 2008 Nr. 245) verabschiedet.

Mit der Abänderung wird die Ausnahmebestimmung für Benzin mit beigemischten Bioethanol bis zum Jahr 2030 verlängert. Entsprechend kann vom zulässigen Dampfdruck-Höchstwert von 60,0 kPa im Sommerhalbjahr bis zum 30. September des jeweiligen Jahres abgewichen werden.