Per 1. Januar 2024 wurde die globale Mindestbesteuerung für grosse Unternehmensgruppen gemäss den GloBE‑Mustervorschriften des OECD/G20‑Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (IF on BEPS) eingeführt. Das IF on BEPS ist ein Zusammenschluss von Staaten und Jurisdiktionen im Rahmen des BEPS‑Projekts. Die geltenden Regelungen enthalten verschiedene Safe‑Harbour‑Mechanismen, die den betroffenen Unternehmensgruppen administrative Erleichterungen bieten. Anfang 2026 wurden diese Bestimmungen durch das IF on BEPS umfassend aktualisiert, was eine entsprechende Anpassung der nationalen Rechtsgrundlagen notwendig macht.

Die Überarbeitung umfasst insbesondere den neuen «Side‑by‑Side Safe Harbour», der aufgrund der US‑amerikanischen Hinzurechnungsbesteuerung eine weitgehende Ausnahme für Unternehmensgruppen mit US‑Muttergesellschaft vorsieht. Zusätzlich wird Hochsteuerländern ein vereinfachter Nachweis eines effektiven Mindeststeuersatzes ermöglicht («Simplified ETR Safe Harbour»). Der bestehende «Transitional CbCR Safe Harbour» wird um ein weiteres Jahr verlängert. Für Staaten, die bereits eine qualifizierte nationale Ergänzungssteuer anwenden, bleiben die bisherigen Safe‑Harbour‑Mechanismen unverändert bestehen.

Die nationale Umsetzung der internationalen Vorgaben erfordert eine Abänderung des GloBE‑Gesetzes. Ziel ist die vollständige Übernahme der aktualisierten Safe‑Harbour‑Regelungen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website www.rk.llv.li bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 11. Mai 2026.