Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 10. Februar 2026, eine Abänderung der Rechtsanwaltsprüfungsverordnung (RAPV) verabschiedet.
Mit der Anpassung wird neu festgelegt, dass die Gebühren für die Durchführung der Rechtsanwaltsprüfungen (Prüfungsgebühren) künftig vor Prüfungsantritt zu entrichten sind.
Mit dieser Änderung verfolgt die Regierung das Ziel, die administrativen Abläufe zu vereinfachen. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Gebühren erst nach Durchführung der Prüfung erhoben wurden. Die Vorverlegung der Zahlung stärkt die Verbindlichkeit der Prüfungsanmeldungen und reduziert den administrativen Aufwand.