Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 27. Januar 2026, den Bericht und Antrag betreffend den Erlass eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (EWR-TCOR-Durchführungsgesetz; EWR-TCOR-DG) sowie die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes verabschiedet.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784. Ziel dieser Verordnung ist die Verhinderung des Missbrauchs von Hostingdiensten für die Verbreitung terroristischer Inhalte. Diese Inhalte sollen zeitnah aus dem Internet entfernt werden, um so einen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit zu leisten. Um die umgehende Entfernung sicherzustellen, müssen nationale Behörden benannt werden, die für den Erlass von Entfernungsanordnungen sowie die Überwachung der Einhaltung der Pflichten aus der Verordnung zuständig sind.

Die Verordnung (EU) 2021/784 wird in Liechtenstein nach ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen unmittelbar anwendbar. Für die Durchführung bestimmter Vorschriften der Verordnung sind jedoch Anpassungen erforderlich, die mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage vorgenommen werden sollen. Dies betrifft insbesondere die Benennung der zuständigen Behörden in Liechtenstein sowie die Vorschriften zu den Sanktionen.

Die Vorlage wird vom Landtag voraussichtlich im März 2026 in erster Lesung behandelt.

Die von der Regierung verabschiedete Vorlage kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.llv.li bezogen werden.