Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Dezember 2025, beschlossen, die staatlichen Ausbildungsbeihilfen an die Teuerung anzupassen. Damit wird sichergestellt, dass die staatlichen Förderungen den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen. Die Änderungen treten rückwirkend per 1. August 2025 und damit dem Beginn des aktuellen Studienjahres in Kraft. Ziel der Anpassung ist es, Studierenden und Lernenden eine angemessene Unterstützung zu bieten.
Mit dieser Massnahme unterstreicht die Regierung ihr Bekenntnis, Chancengleichheit im Bildungsbereich zu fördern und den Zugang zu Aus- und Weiterbildung auch unter zunehmend herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Die Anpassung steht im Einklang mit dem Regierungsprogramm, das lebenslanges Lernen als zentrale Voraussetzung für individuelle und gesellschaftliche Entwicklung hervorhebt.