Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 4. November 2025, die Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Konsumentengewährleistungsgesetzes (KonsGG) und die Abänderung weiterer Gesetze verabschiedet.

Der Landtag hat die Vorlage am 5. September 2025 in erster Lesung beraten. Die Vorlage dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 («Digitale-Inhalte-Richtlinie») und der Richtlinie (EU) 2019/771 («Warenkauf-Richtlinie»). Mit den beiden EU-Richtlinien sollen die Gewährleistungsrechte von Konsumentinnen und Konsumenten im On- und Offline-Handel für den Kauf von Waren, digitalen Inhalten und digitalen Dienstleistungen europaweit vereinheitlicht werden. Die Richtlinien zielen darauf ab, den Konsumentenschutz in der digitalen und physischen Welt zu stärken und zu harmonisieren