Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2025 den Vernehmlassungsbericht zum geplanten Gesetz über Nebendienstleister für Rechtsträger (NDfR-Gesetz), zur Änderung des Treuhändergesetzes (TrHG) sowie weiterer einschlägiger Gesetze verabschiedet.

Anlass für die Ausarbeitung des NDfR-Gesetzes ist ein nationaler Regulierungsbedarf, der durch die Änderung des Gewerbegesetzes (GewG) im Jahr 2021 entstanden ist. Damals wurden die Tätigkeiten von Dienstleistern für Rechtsträger aus dem Anwendungsbereich des GewG herausgenommen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass diese Tätigkeiten künftig nur noch mit einer Bewilligung nach dem TrHG, dem Gesetz betreffend die Aufsicht über Personen nach Art. 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (180a-Gesetz) oder dem Rechtsanwaltsgesetz (RAG) ausgeübt werden dürfen. Da die Tätigkeiten von Dienstleistern für Rechtsträger jedoch nicht ausdrücklich als Vorbehaltstätigkeiten definiert wurden, entstanden Lücken in der Aufsicht. Die bestehenden altrechtlichen Gewerbebewilligungen laufen per 31. Dezember 2025 aus, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt hat – insbesondere für gewerblich tätige Personen, die bislang unter dem alten GewG tätig waren.

Zudem soll das NDfR-Gesetz der Umsetzung internationaler Verpflichtungen dienen. So verlangen sowohl die 6. EU-Geldwäschereirichtlinie als auch die Empfehlung 28(b) der Financial Action Task Force (FATF) eine klare Zulassungs- bzw. Registrierungspflicht für sämtliche Dienstleister für Rechtsträger.

Mit dem NDfR-Gesetz soll ein eigenständiges Regime für Nebendienstleister für Rechtsträger geschaffen werden. Dieses soll angemessene Zugangsvoraussetzungen vorsehen und betroffene Personen zu einer Registrierung bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein verpflichten. Gleichzeitig soll die Vernehmlassungsvorlage die Interessen der bisherigen Gewerbetreibenden berücksichtigen und einen praktikablen Rahmen für neue Anbieter schaffen.

Mit dem NDfR-Gesetz soll ein neuer, international anerkannter Finanzintermediär definiert werden, der künftig einem klaren Aufsichts- und Registrierungssystem unterliegt. Dies soll nicht nur die Rechtssicherheit für die betroffenen Akteure erhöhen, sondern auch die Effektivität der Geldwäschereibekämpfung stärken.

Begleitend zum NDfR-Gesetz sieht die Vorlage die Anpassung des TrHG und des 180a-Gesetzes vor. Dabei werden die Tätigkeiten der Nebendienstleister ausdrücklich in den genannten Gesetzen aufgenommen. Damit soll sichergestellt werden, dass Inhaber einer Treuhänderbewilligung oder einer Bewilligung nach dem 180a-Gesetz weiterhin berechtigt sind, Tätigkeiten gemäss dem NDfR-Gesetz auszuüben. Um der FMA die erforderlichen Aufsichts- und Vollzugskompetenzen im Zusammenhang mit dem NDfR-Gesetz einzuräumen, soll das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) entsprechend ergänzt werden. Darüber hinaus sollen neue Gebührentatbestände sowie Abgabenregelungen eingeführt werden, um eine verursachergerechte Finanzierung der Aufsichtstätigkeit sicherzustellen.

Der Vernehmlassungsbericht ist bei der Regierungskanzlei oder online unter www.rk.llv.li (Rubrik: Vernehmlassungen) erhältlich. Die Vernehmlassungsfrist endet am 20. Januar 2026.