Die Regierung hat am 28. Oktober 2025 eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der neuen Sanktionen gegenüber Russland, welche die EU am 23. Oktober 2025 beschlossen hatte, autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 23. Oktober 2025 beschlossen, ein 19. Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Dieses richtet sich gegen die Energie-, Finanz- und Militärsektoren Russlands und ist eine Reaktion der EU-Mitgliedstaaten auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und den mangelnden Willen der russischen Regierung, den Krieg in der Ukraine zu beenden. Im Rahmen des Pakets hat die EU Reise- und Finanzsanktionen gegenüber 22 Personen und 42 Organisationen erlassen.

Gleichentags hat die Regierung auch eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden Finanz- und Reisesanktionen der EU gegenüber zwei natürlichen und drei juristischen Personen autonom nachvollzogen. Die restriktiven Massnahmen sind Teil eines Pakets, mit denen die EU sicherstellt, dass Sanktionen gegenüber Russland nicht über Belarus umgangen werden können.