Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, den Bericht und Antrag betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Anpassung der Quote beim Internationalen Währungsfonds (IWF) im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung verabschiedet. Wie die Regierung bereits während den Beitrittsverhandlungen zum IWF im vergangenen Jahr informiert hat, hat Liechtenstein wie alle IWF-Mitgliedsländer das Recht, seine Quote beim IWF um 50% zu erhöhen. Angesichts der Vorteile für die Sicherheit und Stabilität des Landes empfiehlt die Regierung, an der Anpassung der Quoten teilzunehmen.
Einlage bleibt im Landesvermögen
Um die Anpassung der Quote bei Zustimmung des Landtags durchzuführen, sind in der Investitionsrechnung des Landesvoranschlags 2026 Mittel im Umfang von 14.5 Millionen Franken vorgesehen, die vom Finanzvermögen in das Verwaltungsvermögen überführt werden. Die Mittel verbleiben im Landesvermögen. Mit dem vorgesehenen Betrag soll die verzinste Reserveposition Liechtensteins beim IWF angepasst werden. Die Reserveposition beträgt 25% der Quote. Dabei handelt es sich um eine Währungsreserve, die dem Land Liechtenstein gehört und im Bedarfsfall jederzeit und ohne Angaben von Gründen zurückgeholt werden kann. Die restlichen 75% der Quote sind bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) hinterlegt. Die Anpassung der Quote hat keinen Einfluss auf die Kosten der IWF-Mitgliedschaft.
Anpassung der Quote als Beitrag zur Resilienz
Ende 2023 haben die IWF-Mitgliedsländer im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung beschlossen, den Quoten und somit den Eigenmitteln des IWF mehr Gewicht zu geben. Alle IWF-Mitgliedsländer haben deshalb das Recht erhalten, ihre Quoten um 50% zu erhöhen. Der IWF stärkt mit dieser Reform seine Eigenfinanzierung, verändert die Gesamthöhe seiner Finanzmittel aber nicht, da er gleichzeitig Fremdmittel im gleichen Ausmass abbaut. Im Rahmen seines Beitritts zum IWF im Jahr 2024 hat auch Liechtenstein das Recht erhalten, seine Quote anzupassen, worüber der Landtag und die Bevölkerung bereits anlässlich des Beitrittsprozesses ausführlich informiert wurden. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag wird dem Landtag nun der Antrag vorgelegt, dieses Recht auszuüben.
Die Regierung spricht sich für die Anpassung der Quote aus, um die Stabilität in volatilen Zeiten zu stärken. Benötigt ein Land in einem Krisenfall die Hilfe des IWF, ist die Quote bei vertraglich definierten Finanzinstrumenten des IWF einer der relevanten Faktoren zur Bestimmung des Volumens und der Konditionen der finanziellen Hilfe.
Die Schweiz, Österreich, Deutschland und viele andere IWF-Mitgliedsländer haben ihre Zustimmung zur Quotenanpassung für ihr eigenes Land bereits beschlossen. Auch bei früheren Überprüfungen haben die meisten Länder diese Möglichkeit genutzt. Der letzten Anpassung der Quoten, die 2016 in Kraft trat, haben 188 der damals 190 IWF-Mitgliedsländer zugestimmt.