Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 7. Oktober 2025, die Stellungnahme betreffend das CARF-Gesetz, die Abänderung des AIA-Gesetzes, die Abänderung des FATCA-Gesetzes, die Abänderung des AStA-Gesetzes, die Abänderung des CbC-Gesetzes sowie die Aufhebung des Gesetzes vom 8. November 2024 über die Abänderung des Steueramtshilfegesetzes-USA (AHG-USA) verabschiedet.

Am 5. September 2025 hat der Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung des CARF-Gesetzes, zur Umsetzung des revidierten Common Reporting Standard (CRS) sowie zur Anpassung weiterer Gesetze in erster Lesung beraten. Das Vorhaben der Regierung mit der gegenständlichen Vorlage sicherzustellen, dass Liechtenstein den internationalen steuerlichen Standards entspricht, die Rechtssicherheit im grenzüberschreitenden Steuerkontext stärkt und das Vertrauen der Partnerstaaten Liechtensteins sichert sowie potenziellen steuerlichen Missbrauchsmöglichkeiten durch digitale Vermögenswerte entgegenwirkt, wurde begrüsst. Das Eintreten war unbestritten.

Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und macht klarstellende Ausführungen. Die Fragen betrafen die geplante Liste der meldepflichtigen Staaten, eine Begriffsbestimmung, den Zeitpunkt der Einholung einer Selbstauskunft, die Kostentragung bei der nachträglichen Pflichterfüllung im Falle gelöschter Rechtsträger sowie die Nichtanwendung der Beratung nach Art. 29 des Verwaltungsstrafgesetzes.

Die effektive Umsetzung der internationalen Standards im Bereich der Steuerkooperation ist ein zentraler Pfeiler der Finanzplatzstrategie Liechtensteins. Entscheidend ist dabei nicht nur die inhaltliche Umsetzung, sondern auch deren Zeitpunkt, denn nur durch ein hohes Mass an Konformität mit internationalen Standards kann die Rechtssicherheit für Kunden und Finanzplatzakteure gewährleistet werden.

Die zweite Lesung der Gesetzesvorlage ist für November vorgesehen. Die Gesetzesvorlagen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden.