Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 9. Juli 2024 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG) aufgeworfenen Fragen genehmigt.
Am 12. April 2024 hat der Landtag über die Abänderung des SBPVG in erster Lesung beraten. Die Kernpunkte der Revision sind
- die Verhinderung von neuen unerwünschten Umverteilungen in der Zukunft;
- die teilweise Kompensation der bereits erfolgten unerwünschten Umverteilungen sowie
- die nachhaltige Sicherung der Pensionsversicherung des Staates.
Der Landtag sprach sich mit 23 Stimmen für das Eintreten auf die Vorlage aus.
In der Eintretensdebatte wurden vor allem die Verzinsung des Vorsorgekapitals thematisiert sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine variable Rente. Die Regierung zeigt in der Stellungnahme erneut das Zusammenwirken der verschiedenen Massnahmen und Parameter für eine nachhaltige Sicherung der SPL auf und beantwortet die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen.