Vaduz (ots) -

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist europaweit das erste bindende Rechtsinstrument zum umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer sowie häuslicher Gewalt. Liechtenstein ist seit 2021 Vertragsstaat. Im Rahmen der ersten Überprüfungsrunde zur Umsetzung der Konvention wurden Empfehlungen an Liechtenstein verabschiedet.

Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass eine unabhängige Expertengruppe (GREVIO) die staatliche Umsetzung überprüft und einen Basis-Evaluierungsbericht erstellt. Gestützt auf diesen verabschiedet der Ausschuss der Vertragsparteien eine Auswahl an Empfehlungen. Am 31. Mai 2024 wurden für Liechtenstein 13 Empfehlungen durch den Ausschuss verabschiedet, welche als besonders relevant eingestuft wurden. Verbesserungspotenzial wurde u.a. im Bereich der Datenerfassung festgestellt, insbesondere bei der Harmonisierung von Datenerfassungssystemen und der Vereinheitlichung von verwendeten Definitionen, aber auch die Durchführung regelmässiger Studien soll angegangen werden. Weitere Empfehlungen adressieren personelle und finanzielle Ressourcen als auch die Anwendung von Eilschutzanordnungen.

Gleichzeitig wurden einige positive Aspekte hervorgehoben, die bereits heute in Liechtenstein gegeben sind. In diesem Zusammenhang genannt wurde beispielsweise der solide Rechtsrahmen, der in Liechtenstein zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt besteht, sowie auch die intensiven Bemühungen zur Prävention von Gewalt durch das Bildungssystem. Ebenfalls positiv betont wurden die funktionierende behördenübergreifende Zusammenarbeit sowie die Tätigkeit der Fachstelle Bedrohungsmanagement bei der Landespolizei, welche eine zentrale Rolle spielt.

Liechtenstein wurde eingeladen, bis Ende Mai 2027 Bericht zu erstatten, welche Massnahmen innert der drei Jahre erlassen wurden.

Die erhaltenen Empfehlungen sowie alle bisherigen Berichte und Stellungnahmen in diesem Zusammenhang sind auf der Website des Amts für Auswärtige Angelegenheiten abrufbar (www.aaa.llv.li).