Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 6. Februar 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Ehegesetzes, des Partnerschaftsgesetzes und des Personen- und Gesellschaftsrechts zur Umsetzung der Motion zur Öffnung der Ehe für alle verabschiedet.
Die Motion zur Öffnung der Ehe für alle wurde am 2. November 2022 an die Regierung überwiesen. Darin wurde diese beauftragt, dem Landtag eine Gesetzesänderung vorzulegen, um die zivilrechtliche Ehe für alle zu öffnen, ungeachtet des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Mit der gegenständlichen Vorlage kommt die Regierung diesem Auftrag nach, indem das Rechtsinstitut der zivilrechtlichen Ehe künftig gemischt- und gleichgeschlechtlichen Paaren gleichermassen offenstehen soll.
Um die fristgerechte Umsetzung der Motion zu gewährleisten, stellt die gegenständliche Vorlage eine sogenannte Kernvorlage dar, welche ausschliesslich die wesentlichsten Gesetze wie das Ehegesetz, das Partnerschaftsgesetz sowie das Personen- und Gesellschaftsrecht abändert. Die weiteren (Neben-)Gesetze, welche Bezug auf das Rechtsinstitut der Ehe nehmen, sollen von den Gerichten und der Praxis bis auf Weiteres sinngemäss angewendet werden.
Die Vorlage sieht vor, dass nach der Öffnung der Ehe für alle keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden können. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften können jedoch weitergeführt werden. Schliesslich wird Paaren, die bereits in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Möglichkeit eingeräumt, ihre eingetragene Partnerschaft durch ein einfaches Verfahren in eine Ehe umzuwandeln.