Fakten zur neuen Medienförderung

Die Medienlandschaft in Liechtenstein wandelt sich. Die fortschreitende Digitalisierung, das veränderte Mediennutzungsverhalten sowie sinkende Werbe- und Abonnementszahlen setzen Medienunternehmen zunehmend finanziell unter Druck. Um diesen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die Position etablierter wie neuer inländischer Medien zu stärken, und damit die Medienvielfalt, den Meinungspluralismus und die freie Meinungsbildung zu erhalten, hat die Regierung eine Vorlage zur Abänderung des Medienförderungsgesetzes und weiterer Gesetze ausgearbeitet. Konkret ist Folgendes angedacht:

  • Beibehaltung des technologieneutralen Systems der direkten und indirekten Medienförderung, allerdings mit Anpassungen in Höhe und Umfang
  • gesamthaft 70% mehr staatliche Fördergelder
  • Erhöhung des Sockelbeitrags von 20’000 auf 100'000 Franken und zusätzliche Förderung von bis zu 30% der Lohnkosten
  • Förderung der Verbreitungskosten in Höhe von 30% statt wie bisher 25%
  • neu eingeführte Fördergelder in Höhe von 50% der Kosten für die Entwicklung digitaler Angebote (bis max. 100'000 Franken pro Jahr)
  • Medien-Startups können neu eine Anschubfinanzierung in Form eines zinslosen Darlehens in Höhe von maximal 500'000 Franken beantragen
  • verstärkte Förderung von Aus- und Weiterbildungskosten – neu 75% statt 30% – zur Stärkung der journalistischen Qualität
  • neue Förderkriterien: Zwei Medienmitarbeitende mit jeweils mindestens 50%-Pensum, öffentlich einsehbares Redaktionsstatut, Einhaltung eines anerkannten Journalistenkodex
  • Bestellung der Medienkommission erfolgt im Sinne ihrer politischen Unabhängigkeit neu durch Regierung
  • zusätzliche Aufgaben für die Medienkommission: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die gesellschaftliche Bedeutung der Medien, regelmässige Berichte über Entwicklung der inländischen Medienlandschaft

Viele weitere, tiefergehende Informationen sind im Bericht und Antrag der Regierung einsehbar.