Die Regierung hat am Dienstag, 21. September 2021 diverse Punkte in der Covid-19-Verordnung angepasst. So besteht neu die Möglichkeit, mit einem negativen PCR-Test die Quarantäne auf sieben Tage zu verkürzen. Zudem können Restaurants und Hotels sowie Freizeit- und Kulturbetriebe von Personen aus Staaten ausserhalb der EU und der Schweiz vorerst von den jeweiligen Staaten ausgestellte Impfnachweise akzeptieren. In Zusammenhang mit diesen Anpassungen wurde beschlossen, dass die Testkosten für den Monat Oktober vom Staat übernommen werden. Zudem werden die Testprogramme in Betrieben und Schulen bis Ende Jahr weitergeführt und optimiert. In Bezug auf die Wirtschaft werden die Kurzarbeitsentschädigung sowie der Härtefall-Zuschuss bis Ende Jahr verlängert, auch die Gemeinden setzen ihre Unterstützungsprogramme bis Ende Jahr fort. Zudem wurde im Grundsatz eine rückwirkende Wiedereinführung des Covid-19-Taggelds auf den 1. Juli beschlossen.
Derzeit verzeichnet Liechtenstein im Durchschnitt 5.0 neue Fälle pro Tag, was einer 7-Tages-Inzidenz von 90 Fällen auf 100'000 Einwohner entspricht. 62 Prozent der Bevölkerung (knapp 24’000 Personen) haben bislang eine Impfung erhalten, rund 57 Prozent (mehr als 22'000 Personen) sind vollständig gegen Covid-19 geimpft. Durch die verzögerte Schliessung des Impfzentrums können jene Personen, die ihre Impfung im September bei den drei Terminen ohne Voranmeldung erhalten haben, die Zweitimpfung am 18. oder 20. Oktober im Impfzentrum durchführen.
Impfangebot wird ausgebaut
Erstimpfungen sind in mehreren Arztpraxen möglich. Alle Informationen zu den anbietenden Ärzten und den Zeitfenstern sind auf www.impfung.li verfügbar. Die Möglichkeit von Impfungen ohne Voranmeldung wird Anfang Oktober durch Angebote an Standorten in Gemeinden sowie Unternehmen ausgebaut. Detaillierte Informationen dazu werden in den kommenden Tagen kommuniziert.
Testkostenübernahme verlängert
Vor dem Hintergrund der kürzlich eingeführten Zertifikatspflicht hat die Regierung entschieden, die Kosten für Covid-19-Tests noch bis Ende Oktober zu übernehmen. Das gilt sowohl für PCR-Tests in der Teststrasse in Vaduz als auch für Antigen-Schnelltests in Apotheken und von Apotheken beaufsichtigten Teststationen.
Covid-19-Verordnung angepasst
Die Quarantänebestimmungen wurden derart angepasst, dass sich Personen am siebten Tag aus der Quarantäne befreien lassen können, wenn sie ein negatives Covid-19-Testresultat vorlegen. Für Kinder unter 12 Jahren besteht diese Möglichkeit neu bereits am fünften Tag der Kontaktquarantäne. Im Bereich des internationalen Personenverkehrs gilt die entsprechende Schweizer Verordnung auch in Liechtenstein. Einreisende Personen inklusive Reiserückkehrer müssen also, sofern sie nicht aus grenznahen Regionen einreisen oder Grenzgänger sind, ein Einreiseformular ausfüllen. Wer nicht genesen oder geimpft ist, muss einen gültigen negativen Test bei der Einreise vorweisen und zusätzlich vier bis sieben Tage nach der Einreise einen Test durchführen lassen. Das Resultat des zweiten Tests ist dem Amt für Gesundheit als zuständige Behörde zu melden.
Testprogramme in Schulen und Unternehmen werden fortgesetzt
Um eine breite Testung von Arbeitstätigen und schulpflichtigen Kindern sicherzustellen, hat die Regierung die Fortführung der Schul- und Betriebstests bis Ende Jahr beschlossen. Seit Beginn der Tests wurden in den Schulen bei über 23'000 Tests bislang 6 positive Resultate festgestellt, die mehr als 25'000 Betriebstests haben 24 positive Resultate zutage gefördert. Eine Teilnahme an den Testprogrammen ist mit wenig Aufwand verbunden und wird vor allem Personen empfohlen, die nicht geimpft oder genesen sind. Auch vollständig geimpften Personen steht die Teilnahme offen. Die Regierung ruft zu einer möglichst breiten Teilnahme auf, um Ansteckungsketten zu unterbrechen. Die Verwendung der Tests ist gesundheitlich unbedenklich. Weitere Informationen sind auf hebensorg.li verfügbar.
Mit Gastronomie über Zertifikatspflicht ausgetauscht
Die Regierung hat sich im Rahmen der Einführung der Zertifikatspflicht mehrfach mit der Gastronomie ausgetauscht, um Herausforderungen in Zusammenhang mit der 3G-Regelung zu diskutieren. In diesem Rahmen wurden für verschiedene Punkte pragmatische Lösungen gefunden. Mit der vorübergehenden Akzeptanz von Impfnachweisen in Papierform entfällt nun das Testen von Personen aus Drittstaaten, die über kein Covid-19-Zertifikat gemäss EU-Vorgaben verfügen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass Feiern und andere Veranstaltungen mit Verpflegung oder Bewirtung in Vereinslokalen und ähnlichen Innenräumen genauso der Zertifikatspflicht unterliegen wie die Konsumation in Restaurants. Das gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage, die ausserhalb von privaten Räumlichkeiten stattfinden.
Wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen werden verlängert
Angesichts der nach wie vor angespannten Situation und der Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung der Pandemie hat die Regierung eine Verlängerung des Bezugs von Corona-bedingter Kurzarbeitsentschädigung sowie des Härtefall-Zuschusses bis Ende Jahr beschlossen.
Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung mit einer tiefen Arbeitslosenquote von 1.5% und einer Zunahme an offenen Stellen insgesamt als positiv zu beurteilen ist, sind die aktuelle Situation und die weiteren Entwicklungen nach wie vor mit grossen Unsicherheiten verbunden und unterliegen starken Schwankungen. Aus diesem Grund werden sowohl das Sonderregime für die Kurzarbeitsentschädigung als auch der Härtefall-Zuschuss um weitere drei Monate bis Ende 2021 verlängert. Ebenso hat die Regierung im Grundsatz beschlossen, das Covid-19-Taggeld, das bereits Ende Juni ausgelaufen ist, rückwirkend auf den 1. Juli 2021 wieder einzuführen, um Arbeitgeber von der Lohnfortzahlungspflicht für Quarantäne-pflichtige Arbeitnehmer zu entlasten, sofern kein Homeoffice möglich ist.
In Ergänzung zu den finanziellen Leistungen des Landes werden auch die Gemeinden ihr Unterstützungsprogramm bis Ende Jahr verlängern. Die Unterstützungsleistungen der Gemeinden werden basierend auf einer Einzelfallprüfung an Betriebe ausgerichtet, die von den finanziellen Beiträgen des Landes nicht oder nicht ausreichend profitieren konnten. Damit wird die bewährte Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden zur gemeinsamen Unterstützung der Wirtschaft fortgesetzt.